Wenn Ihre Augen von Ihrem Augenarzt/Optiker untersucht wurden, erhalten Sie ein Exemplar Ihrer Brillenverordnung.

Falls Sie Ihre Verordnung verloren haben, können Sie ein Exemplar anfordern, vorausgesetzt, die Untersuchung ist nicht älter als 2 Jahre - oder älter als 1 Jahr, wenn Sie über 70 Jahre alt sind.